Streuobst: Baumschnittförderung des Landes Baden-Württemberg wird fortgesetzt

Die Baumschnittförderung – Streuobst des Landes Baden-Württemberg geht in eine neue Runde (Förderzeitraum 2020-2025). Der Obst- u. Gartenbauverein wird nur  für seine Mitglieder, die teilnehmen wollen, wieder einen Sammelantrag stellen.

Auch die seitherigen Teilnehmer müssen einen neuen Antrag stellen. Das Antragsformular und ein Merkblatt finden Sie im Menü Streuobst. Die Schnittprämie kann auch für Grundstücke außerhalb der Gemarkung Gomaringen beantragt werden, aber das Grundstück muss in Baden-Württemberg liegen.

 

Der Antrag muss bis spätestens 2. Juni 2020 bei Günter Letz, Waldstraße 3, 72810 Gomaringen oder Willy Junger, Gerichtshof 17, 72810 Gomaringen, abgegeben werden.

 

Bei Rückfragen dürfen Sie sich gerne an die beiden Vorstände wenden.